Ein Verrechnungsscheck ist ein spezieller Scheck, der nur zur Verrechnung und nicht zur Barauszahlung verwendet werden kann. Im österreichischen Recht ist der Umgang mit Schecks im Wechselgesetz (WG) geregelt. Der Verrechnungsscheck wird durch zwei parallele Linien auf der Vorderseite gekennzeichnet, zwischen denen „nur zur Verrechnung“ oder ein ähnlicher Vermerk steht. Diese Art der Kennzeichnung sorgt dafür, dass der Scheck nicht direkt in bar eingelöst werden darf.
Gemäß den Bestimmungen des Wechselgesetzes, insbesondere relevant der Paragraphen, die sich mit der Übertragung und Einlösung von Schecks befassen, wird hierdurch sichergestellt, dass der Scheckbetrag auf ein Konto des Inhabers gutgeschrieben werden muss. Die Verrechnung des Schecks erfolgt also durch die Gutschrift auf ein Bankkonto, was das Risiko von Diebstahl und Missbrauch minimiert, da der Scheck nicht einfach von jedem eingelöst werden kann.
Die Verwendung von Verrechnungsschecks ist in der Praxis zunehmend durch elektronische Zahlungsmethoden ersetzt worden, allerdings erfüllen sie nach wie vor wichtige Funktionen im Geschäftsverkehr, insbesondere bei größeren Beträgen oder wenn keine elektronische Übertragung möglich oder gewünscht ist.
Zusätzlich relevant ist, dass im österreichischen Recht, im Gegensatz zu Deutschland, die Anwendungen und die alltägliche Praxis von Verrechnungsschecks klar geregelt ist und sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert. Eine spezielle Regelung im österreichischen Wechselgesetz ist allerdings nicht vermerkt; es wird allgemein angenommen dass die Regelungen im Einklang mit europäischen Standards stehen. Verrechnungsschecks bieten also eine zusätzliche Sicherheitsebene im Zahlungsverkehr und stellen sicher, dass Gelder nur über die vorgesehenen Bankwege fließen.