Entwicklung des liberalen/bürgerlichen Rechtsstaates zum Sozialstaat:
ursprünglich: Gesetze allgemein, genereller Adressatenkreis, langfristig, formale Gleichheit gegen ständische Ungleichheiten, Staat sollte sich wenig einmischen, Markt allein sollte für eine adäquate Güterverteilung sorgen, freie Bürgerentfaltung. Sozialstaat greift regulierend, sozialgestaltend ein gleiche Ausgangsbedingungen für die Freiheit aller. Gesetze werden konkreter, kurzfristiger, spezialisierter Adressatenkreis, mehr Gesetze.
mmer mehr und mehr Gesetze, da alles genau geregelt wird (aufgrund der Vertechnisierung, immer größere Kompliziertheit,.es werden neue Verhältnisse geschaffen, die an das Recht neue und immer zahlreicher werdende Gestaltungsanforderungen stellen, kein „ungeregelter Raum“ mehr: zunehmende Regelungsdichte das ideell vorgestellte Verhältnis von geregelten und regelungsfreien Räumen und stärkerer Regelungsbesatz Summe der rechtsgültigen Normen
und größere Regelungstiefe Detaillierungs-und Spezialisierungsgrad der Regelungen.
Dramatische Anwachsung des Gesetzesstoffes Es kommt zur Gesetzesflut!
Negative Konsequenzen der Gesetzesflut:
- Vollzugsdefizite der öffentlichen Verwaltung
- Zunehmende Überforderung der Bürger – „Erstickung an den Gesetzen“
- Unübersichtlichkeit, Orientierungsprobleme Forderung nach Deregulierung
Rechtsbereinigung – Elimination unnötiger Gesetze, verständlichere Gesetze, mehr
Systematik,.. - Mangelnde Wirksamkeit von Rechtsvorschriften
Probleme lassen sich also in Probleme des Funktionierens der Steuerung der Gesellschaft durch Recht Unübersichtlichkeit, hohes Maß an Rechtsunkenntniskeit, mangelndes „Ernstnehmen“,. und solche der Freiheitsbedrohenden Wirkung der Verrechtlichung verengte Ermessensspielräume des Handelns, freiheitsbedrohende Wirkung, Verzerrungen in sozialen Beziehungen,.. unterteilen.
Probleme moderner Verrechtlichung
Zunehmende Regelungsdichte und Regelungstiefe, Technisierung, Komplizierung der Gesellschaft Internet, Gentechnik, Medizin; Legalitätsprinzip gesetzl. Vorausbestimmung Hang zur Überregelung – führt zur Überforderung von Bürgern u. Verwaltung, funktioniert die Steuerung der Gesellschaft durch Recht? Vollzugsdefizite
Freiheitsbedrohende Wirkung der Verrechtlichung Forderung nach Deregulierung