Ein Versicherungsagent VA ist, wer von einem Versicherer/Versicherungsunternehmung VU ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen § 43 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz. Konkretisiert werden die Rechte im Agenturvertrag, wobei diese je nach Vereinbarung meist das Inkasso von Beiträgen und Prämien ausschließen.
Abgrenzung
Um Verwechslungen mit artverwandten Berufen Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanzdienstleister bzw. Irrtümer auszuschließen, sind insbesondere die Vorgaben nach § 137 ff Gewerbeordnung einzuhalten. Der Versicherungsagent handelt immer im Auftrag derjenigen Versicherungsunternehmung VU oder Versicherungsagenturen, zu denen er eine „vertragliche Bindung“ unterhält. Er kann gleichzeitig auch Versicherungsmakler oder –Berater in Versicherungsangelegenheiten sein. Er darf jedoch nicht für Versicherungsmakler oder -Berater in Versicherungsangelegenheiten tätig werden, für andere Versicherungsagenturen jedoch sehrwohl. Jeder dieser Arten der Tätigkeiten bzw. Ausübungen der verschiedenen Formen als Versicherungsvermittler in Österreich muss wie vorher beschrieben in das im Jahre 2005 neu geschaffene Versicherungsvermittlerregister eingetragen werden.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsagent %C3%96sterreich 12.12.2014
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