Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbstständiger Teil des Unternehmens- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Die Sozialversicherung ist – soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.
Typisch ist die begrenzte Übernahme von Schadensfällen durch den Versicherer. Im Interesse des Solidarprinzips muss der Versicherer moral hazards ausschließen, d.h. die Schadensvermeidung durch den Versicherten anstreben. Schadensfälle, die durch Kollusion oder missbräuchliche Schadensherbeiführung entstehen, führen in der Regel zum Ausschluss der Leistungspflicht. Z.T. sind diese auch als Versicherungsmissbrauch strafbewehrt.
Als allgemeine Geschäftsbedingungen werden die sog. Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in die Verträge einbezogen. Diese sind auf die jeweiligen Versicherungstypen angepasst und enthalten zumeist Risikoausschlüsse und besondere Obliegenheiten für den Versicherten. Mit wenigen Ausnahmen unterliegen die AVB der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht.
Versicherungsrechtsbereiche
Typische Bereiche des Versicherungsrechts sind:
- das Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich um die “Kaskoversicherung”, soweit der Versicherungsnehmer Schäden an dem eigenen Fahrzeug absichert (für fremde Schäden siehe Haftpflichtversicherung).
- das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung), hier handelt es sich um Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen, um fremde Schäden regulieren zu können.
- die Rechtsschutzversicherung
- die Vertrauensschaden- und Kreditversicherung
Literatur
- Andreas Kerst und Holger Jäckel, Versicherungsrecht, C.H. Beck München 2010, ISBN 978-3-406-61020-2
- Manfred Wandt, Versicherungsrecht, Carl Heymanns Verlag 5. Auflage Köln 2009, ISBN 978-3-8006-4122-2
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsrecht 04.11.2014
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