Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebot und dessen Annahme. Das Angebot muss mit Bindungswillen gestellt worden sein und ausreichend bestimmt (essentialia negotii) sein. Die zustimmde Willenserklärung heißt Annahme, sie kann auch stillschweigend oder durch bloße Erfüllung gegeben werden. Angebot und Annahme sind empfangsbedüftig, das Angebot ist nach dem Zugang zeitlich begrenzt bindend §862, unter Anwesenden sofort, schriftlich: Bedenkzeit+Postweg.
Für das Zustandekommen eines Vertrages werden übereinstimmende, verständliche, freie (kein List, Zwang, Drohung, fehlerfreie, bestimmte, ernstliche Willenserklärungen benötigt. Die Erklärungen müssen sich decken, sonst besteht Dissenz und damit kein Vertrag. Unklarheit über Nebenpunkte lässt den Vertrag trotzdem gültig entstehen, wenn dies dem Parteiwillen entspricht.

AGBs sind vorformulierte Klauseln zwischen Unternehmen und Privaten/Unternehmen.
Im Verbraucherinnengeschäft unterliegen sie der Klauselkontrolle des KSchG. Kollidieren zwei AGBs miteinander, ist dies ein “battle of forms”, es besteht dann Dissenz in Nebenpunkten, keine der beiden Regelungen wird dann Vertragsinhalt. Unerwartete nachteilige Klauseln sind aufgrund der Geltungskontrolle gemäß § 864a ABGB irrelevant. Ebenso gröblich benachteiligende Klauseln gem §879 Abs 3 ABGB. AGBs müssen transparent veröffentlicht werden und können von manchen Verbänden
mit einer Verbandsklage angefochten werden. Schäden aus unzulässigen Klauseln sind als
Vertrauensschaden zu ersetzen. Bei Online Geschäften gibt es gemäß ECG erweiterte
Informationspflichten. Bei lebenswichtigen Versorgungsunternehmen mit monopolartiger Stellung kann diesen ein Kontrahierungszwang entgegen ihrer Privatautonomie auferlegt werden.

Die Verpflichtung, einen Vertrag in der Zukunft anzuschließen wird Vorvertrag genannt.
Dieser erfordert, dass die wesentlichsten Punkte schon im Vorvertrag geklärt sind. Er gilt dann 1 Jahr, danach erlischt er Präklusion, ebenso wenn sich die Begleitumstände wesentlich ändern. Ein Gestaltungsrecht auf sofortigen Vertragsschluss ist ein Option, kein Vorvertrag.

Quellen & Einzelnachweise

Bürgerliches Recht Zusammenfassung Jänner 2013 – User “Gregor” Seite 14 23.12.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-manuel-mofidian
profilbild-manuel-mofidian

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter