Vertragshändler

Es existiert keine gesetzliche Definition des Vertragshändlers, in Lehre und Rsp haben eine eigene Definition entwickelt. Nach dieser ist Vertragshändler, wer sich dazu verpflichtet ständig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in einem bestimmten Gebiet die Waren des Vertragspartners zu vertreiben und den Absatz der Waren bestmöglich zu fördern, wobei der im geschäftlichen Verkehr die Firma und Marken des Vertragspartners hervorhebt und dadurch dessen Vertriebssystem erweitert. Analogiegrundlagen für den Vertragshändler sind die übrigen Absatzmittler, insbesondere Handelsmakler und Handelsvertreter, der wichtige Unterschied ist aber, das Vertragshändler stets auf eigene Rechnung handeln. Sehr Häufig findet man Vertragshändler in der Kfz-Branche und im Tankstellengeschäft.

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