Im österreichischen Recht spielt der Begriff „Vertrauensinteresse“ im Rahmen des Schadenersatzrechts eine Rolle, insbesondere in Bezug auf das Erfüllungsinteresse und das Vertrauensinteresse im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen. Das Vertrauensinteresse stellt den Schaden dar, der durch das Vertrauen auf die Gültigkeit eines Rechtsgeschäftes oder die Richtigkeit von Informationen entstanden ist.
Allgemein gesprochen richtet sich das Vertrauensinteresse auf den Zustand, den der Geschädigte gehabt hätte, wenn er nie von der Gültigkeit des Vertrages oder der Information ausgegangen wäre. Es geht dabei also um den Ersatz des negativen Interesses. Beispielsweise kann dies im Zusammenhang mit einer culpa in contrahendo, also dem Verschulden bei Vertragsverhandlungen, von Bedeutung sein.
Die Rechtsgrundlage für Schadenersatzansprüche in Österreich findet sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Besonders relevant ist hier § 1295 ABGB, der den allgemeinen Schadenersatzanspruch regelt. Dieser Paragraph legt fest, dass jeder, der einem anderen Schaden zufügt, grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet ist, sofern dieser Schaden schuldhaft, rechtswidrig und kausal verursacht wurde.
Ein konkretes Beispiel für die Anwendung des Vertrauensinteresses ist, wenn jemand im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Zusicherung Aufwendungen gemacht hat, die sich im Nachhinein als nutzlos erweisen, weil zum Beispiel der Vertrag nicht zustande kommt oder ungültig ist. In solchen Fällen kann der Geschädigte Ersatz für diese auf Vertrauensbasis getätigten Aufwendungen verlangen.
Ein weiteres Beispiel findet sich im Bereich der Haftung für vorvertragliches Verhalten. Wenn jemand durch das Verhalten eines Vertragspartners bei den Vertragsverhandlungen zu einem Vertragsschluss veranlasst wurde, der sich als ungültig oder nicht erfüllbar erweist, kann er im Rahmen des Vertrauensinteresses jene Schäden geltend machen, die ihm durch das Verlassen auf die Gültigkeit des Vertrags entstanden sind.
Zusammenfassend ist das Vertrauensinteresse im österreichischen Recht eine zentrale Kategorie zur Bestimmung des Schadenumfangs in Fällen, in denen schädliches Vertrauen in die Beständigkeit oder Richtigkeit eines Rechtsgeschäfts vorliegt. Es stellt sicher, dass der Geschädigte so gestellt wird, als hätte er nie auf den Vertrag oder die Information vertraut.