Der Begriff „Vertrauensschutz“ bezieht sich im österreichischen Recht auf den Schutz des berechtigten Vertrauens eines Individuums in die Beständigkeit und Zuverlässigkeit von behördlichen Handlungen oder Rechtslagen. Dieser Schutz ist nicht explizit in einem Einzelgesetz definiert, sondern ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Prinzipien und der Judikatur.
Im Kontext des österreichischen Verwaltungsrechts spielt der Vertrauensschutz insbesondere bei der Rücknahme oder dem Widerruf von begünstigenden Verwaltungsakten eine Rolle. Hier gilt, dass ein begünstigender Verwaltungsakt, der in Rechtskraft erwachsen ist, grundsätzlich nicht zurückgenommen werden darf, wenn dadurch schützenswerte Vertrauenstatbestände des Bürgers verletzt werden. Dies ist etwa durch § 68 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) geregelt, der die Rücknahme von Bescheiden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, dabei aber auch den Vertrauensschutz in besonderem Maße berücksichtigt.
Zudem ist im Bereich des Österreichischen Verfassungsrechts der Vertrauensschutz in den Grundrechten implizit verankert, insbesondere im Zusammenhang mit dem Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 7 B-VG). Hier wird verlangt, dass Änderungen in der Gesetzgebung, die bestehende Rechte oder Erwartungen betreffen, mit einem angemessenen Übergangszeitraum versehen sind, um bestehende Erwartungen nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Ein weiteres relevantes Gebiet ist das Steuerrecht, bei dem der Vertrauensschutz ebenfalls eine Rolle spielt. Hier geht es darum, dass der Steuerpflichtige aufgrund von Bekanntmachungen, Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften Vertrauen in eine bestimmte Rechtsanwendung erlangt hat, welches durch spätere, abweichende Rechtsauffassungen nicht ohne weiteres enttäuscht werden darf.
In Summe zeigt sich, dass der Vertrauensschutz im österreichischen Recht ein Prinzip darstellt, das sich durch mehrere Rechtsgebiete zieht und maßgeblich durch die Rechtsprechung entwickelt wurde. Es geht darum, staatliches Handeln für den Bürger vorhersehbar und transparent zu machen und seine berechtigten Erwartungen zu schützen. Der Vertrauensschutz stellt somit einen bedeutenden Aspekt von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit dar.