Im globalen Kontext, das erzwungene Verlassen des Herkunftslandes oder Wohnortes, oft aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen oder einer Naturkatastrophe. Im EU-Kontext, das erzwungene Verlassen oder insbesondere nach einem entsprechenden Aufruf internationaler Organisationen die Evakuierung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen aus ihrem Herkunftsland oder ihrer Herkunftsregion, die wegen der in diesem Land herrschenden Lage nicht sicher und dauerhaft zurückkehren können und die gegebenenfalls in den Anwendungsbereich von Art. 1A der Genfer Konvention von 1951 oder von sonstigen internationalen oder nationalen Instrumenten, die internationalen Schutz gewähren, fallen, insbesondere Personen, i) die aus Gebieten geflohen sind, in denen ein bewaffneter Konflikt oder dauernde Gewalt herrscht; ii) die ernsthaft von systematischen oder weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen bedroht waren oder Opfer solcher Menschenrechtsverletzungen sind.
Oberbegriff(e)
- erzwungene Migration
Unterbegriff(e)
- Umweltvertriebener
Verwandte(r) Begriff(e)
- vorübergehender Schutz
Quelle
- Globaler Kontext: IOM Glossary on Migration, 2. Auflage 2011. (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: abgeleitet vom EMN von Art. 2(c) der Richtlinie 2001/55/EG des Rates (Richtlinie zum Vorübergehenden Schutz)
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