Eine Person oder Organisation, die von den zuständigen Stellen zur Unterstützung und Vertretung eines unbegleiteten Minderjährigen in Verfahren nach Maßgabe der Richtlinie 2013/32/EU bestellt wurde, um das beste Interesse des Kindes zu wahren und für den Minderjährigen, soweit erforderlich, Rechtshandlungen vorzunehmen.
Synonym(e)
- gesetzlicher Vertreter (AT, LU)
- Stellvertreter (DE, LU)
Verwandte(r) Begriff(e)
- Unbegleiteter Minderjähriger
Verwendungshinweis(e)
- Wird eine Organisation zum Vertreter bestellt, so benennt diese eine Person, die bezüglich des unbegleiteten Minderjährigen die Pflichten der Vertretung wahrnimmt.
Quelle
- Art.2(n) der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.