Im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik 2014-2020 ist eine Verwaltungsbehörde für die effiziente Verwaltung und Durchführung eines operationellen Programms verantwortlich.
Bei einer Verwaltungsbehörde kann es sich um ein nationales Ministerium, eine regionale Behörde, eine Gemeindevertretung oder ein anderes öffentliches oder privates Gremium handeln, das von einem Mitgliedstaat benannt und genehmigt wurde. Von den Verwaltungsbehörden wird erwartet, dass sie ihre Arbeit entsprechend den Grundsätzen eines soliden Finanzmanagements durchführen.
Die Verwaltungsbehörden müssen der Kommission bis spätestens 31. Mai jedes Jahres für jedes operationelle Programm einen jährlichen Durchführungsbericht vorlegen. Weitere wichtige Aufgaben der Verwaltungsbehörden sind unter anderem:
- Sicherstellen, dass die zur Förderung ausgewählten Maßnahmen den Kriterien des operationellen Programms entsprechen
- Prüfen, ob die kofinanzierten Leistungen auf effiziente Weise entsprechend den EU-Vorschriften und nationalen Vorschriften erbracht werden
- Erfassen und Speichern von Buchführungsdaten und sicherstellen, dass ein strikter Prüfpfad besteht
- Sicherstellen, dass die Leistung eines operationellen Programms ordnungsgemäß evaluiert wird