Das Verwaltungsrecht hat sämtliche Regelungen zum Inhalt, die die Staatsfunktion Verwaltung betreffen.
Einteilung
Traditionellerweise wird das Verwaltungsrecht in 3 Gruppen untergliedert: das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Besondere Verwaltungsrecht.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das Allgemeine Verwaltungsrecht behandelt großteils das Organisationsrecht und die allgemeinen Handlungsbefugnisse der Verwaltung. Es bestehen große Überschneidungen zum Verfassungsrecht.
Verwaltungsverfahrensrecht
Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt das Verfahren zwischen Bürger und Behörde. Darunter fällt:
- das Allgemeine Verwaltungsverfahren
- das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren
- die Verwaltungsvollstreckung
Besonderes Verwaltungsrecht
Zum Besonderen Verwaltungsrecht gehören die einzelnen Verwaltungsmaterien, wie beispielsweise das Gewerberecht, das Baurecht, Sicherheitspolizeirecht, Vergaberecht etc.
Literatur
- Adamovich/Funk/Holzinger/Frank: ”Österreichisches Staatsrecht, Band 4: Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts”. 1. Auflage. Springer, Wien New York 2009, ISBN 978-3-211-85486-0.