Mit Verwaltungsvorschrift bezeichnet man Regelungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung, die von vorgesetzten Behörden/Stellen mit Wirkung für nachgeordnete Behörden/Stellen erlassen werden. Verwaltungsvorschriften haben grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung im Verhältnis Staat Bürger. Allerdings spielen sie eine Rolle im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung, da eine Behörde nicht ohne sachlichen Grund von einer Verwaltungsübung abweichen darf, die durch eine Verwaltungsvorschrift begründet wurde. Verwaltungsvorschriften lassen sich einteilen in organisatorische, die den Aufbau, die innere Ordnung, Zuständigkeiten und Verfahren einer Behörde regeln und verhaltenslenkende, die das Handeln bei der Entscheidungsfindung regeln. Letztere kann man wiederum in norminterpretierende Vorschriften, Ermessensrichtlinien und Vereinfachungsanweisungen unterscheiden.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/verwaltungsvorschrift.php 31.10.2014