Im österreichischen Recht versteht man unter dem Begriff „Verzugsschaden“ die Schäden, die einer Partei als Folge des Verzugs der anderen Partei bei der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung entstehen. Das Deliktsrecht in Österreich ist in verschiedenen Paragraphen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) geregelt. Wichtige Bestimmungen finden sich in den Paragraphen zu den allgemeinen Grundsätzen der Schadenersatzpflicht (§ 1293 ABGB und folgende).
Verzug liegt vor, wenn der Schuldner eine Leistung nicht zu dem Zeitpunkt erbringt, zu dem er verpflichtet gewesen wäre, und dafür in irgendeiner Form verantwortlich ist. Das bedeutet, dass der Schuldner aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für die verzögerte Leistungserbringung verantwortlich gemacht wird. Ist der Schuldner im Verzug, kann der Gläubiger Schadenersatz für die Nachteile verlangen, die ihm durch den Verzug entstanden sind. Allerdings muss der Gläubiger den Schaden beweisen und darlegen, dass der Schaden kausal auf den Verzug zurückzuführen ist.
Konkrete Formen des Verzugsschadens können beispielsweise zusätzliche Kosten sein, die durch den verspäteten Erhalt der Leistung entstehen, wie etwa Mietausfälle, Zinsverluste oder Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes. Auch der sogenannte „positive Schaden“ kann geltend gemacht werden, bei dem etwa Mehrkosten durch die verspätete Leistungserbringung anfallen.
Zu beachten ist, dass gemäß § 1333 ABGB Verzugszinsen geltend gemacht werden können, wenn der Schuldner Geld zu spät zahlt. Diese sind ohne Nachweis als pauschalierter Schadensersatz anzusehen und betragen einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz über dem Basiszinssatz.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Gläubiger sorgfältig dokumentieren muss, welche konkreten Schäden ihm durch den Verzug entstanden sind, um diese erfolgreich einfordern zu können. Schutzzweck der Regelung ist letztlich, den Gläubiger vor den wirtschaftlichen Folgen zu bewahren, die aus der Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Schuldner entstehen.
Zusammenfassend handelt es sich beim Verzugsschaden im österreichischen Recht um eine wichtige Komponente des Vertragsrechts, die den Gläubiger vor den negativen Auswirkungen einer verspäteten Leistungserbringung schützt und ihm einen Anspruch auf Wiedergutmachung der erlittenen Nachteile gewährt.