Viktimologie ist in Österreich als Teilgebiet der Kriminologie zu verstehen, das sich mit den Opfern von Straftaten (Viktimen) beschäftigt. Im österreichischen Recht wird der Begriff selbst nicht explizit verwendet, allerdings existieren mehrere rechtliche Rahmenbedingungen und Programme, die sich mit der Unterstützung und dem Schutz von Opfern befassen.
Ein wesentliches Element des Opferschutzes in Österreich ist das Opferhilfegesetz (OHG). Das Gesetz zielt darauf ab, Opfern von Straftaten eine schnelle wirtschaftliche Hilfe zu leisten. Opfer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen sowie auf die Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen, etwa für medizinische Behandlungen oder therapeutische Maßnahmen.
Darüber hinaus sieht die österreichische Strafprozessordnung (StPO) besondere Rechte für Opfer vor. Gemäß § 65 StPO sind Opfer berechtigt, Informationen über den Verlauf und Ausgang des Strafverfahrens zu erhalten. Ebenso steht ihnen in vielen Fällen ein rechtlicher Beistand zu sowie das Recht, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen, um direkt Ansprüche wie Schadenersatz geltend zu machen.
Ein weiterer relevanter Aspekt des Opferschutzes im österreichischen Recht ist die Möglichkeit, von der Einrichtung eines Opferschutzanwalts Gebrauch zu machen. Dies wird vor allem in besonders sensiblen oder schwerwiegenden Fällen gewährt, etwa bei Opfern von Gewaltverbrechen oder sexuellen Straftaten.
Zusätzlich zum rechtlichen Schutz gibt es auch zahlreiche Unterstützungsprogramme und Organisationen, die Opfern beratend und betreuend zur Seite stehen. Viele dieser Angebote sind auf spezifische Opfergruppen zugeschnitten, z.B. Frauen, Kinder oder Menschen, die Opfer von Menschenhandel wurden.
Zusammenfassend ist die Viktimologie im österreichischen Kontext tief in den gesetzlichen Schutz- und Unterstützungsmechanismen verankert, ohne dass der Begriff selbst im Gesetz explizit benannt wird. Sie zeigt sich vielmehr in der Vielzahl an Rechten und Hilfsangeboten, die darauf abzielen, die Stellung und Situation von Opfern in Strafverfahren und im sozialen Kontext zu verbessern.