Im österreichischen Recht gibt es das sogenannte „Vindikationslegat“, das in den §§ 684 ff. des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist. Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist eine Zuwendung im Testament, durch die eine bestimmte Sache oder ein Recht einem Dritten (dem Legatar) zugesprochen wird, ohne ihn als Erben einzusetzen.
Ein Vindikationslegat unterscheidet sich von anderen Arten von Legaten, insbesondere dem Damnationslegat, dadurch, dass das Eigentum an einer bestimmten Sache direkt mit dem Tod des Erblassers auf den Legatar übergeht. Das bedeutet, der Legatar erwirbt mit dem Erbfall unmittelbar und automatisch das Eigentum an der vermachten Sache. Der Erbe hat keine Verpflichtung, hierfür zu sorgen oder das Eigentum zu verschaffen, da der Erwerb kraft Erbfalls erfolgt.
Ein Beispiel für ein Vindikationslegat könnte sein, dass der Erblasser in seinem Testament verfügt, dass sein Auto bei seinem Tod sofort auf eine bestimmte Person übergehen soll. Im Unterschied zum Damnationslegat, bei dem ein Anspruch gegen den Erben besteht, hat die begünstigte Person im Fall eines Vindikationslegats einen direkten Eigentumserwerb.
Wichtig ist hierbei, dass der Erblasser auch tatsächlich Eigentümer der vermachten Sache war, damit das Vindikationslegat wirksam ist. Fehlt dem Erblasser das Eigentum zur Zeit des Todes, kann dementsprechend auch kein Eigentum übergehen. In der Praxis ist es daher relevant, dass die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erbfalls klar sind. Faktoren wie Besitzkonflikte oder Unklarheiten über die Eigentumsverhältnisse können das Vindikationslegat erheblich beeinträchtigen.
Durch das Vindikationslegat kann der Erblasser unmittelbar Einfluss auf die Eigentumsübergänge im Todesfall nehmen, was insbesondere bei wertvollen oder bedeutenden Gegenständen von Interesse ist. Dies erlaubt eine klare und sofortige Umsetzung seines letzten Willens bezüglich des Eigentums an diesen Gegenständen.