Viritim

Im österreichischen Recht ist der Begriff „Viritim“ nicht gebräuchlich und kommt in den gesetzlichen Vorschriften nicht vor. Vielmehr ist dieser Begriff im deutschen Recht gebräuchlich, insbesondere im Zusammenhang mit der viritim-Proklamation, die sich auf das Prinzip der Einzelverlautbarung bezieht.

Da der Begriff „Viritim“ im österreichischen Recht keine direkte Entsprechung hat, könnte eine alternative Erklärung über ein Konzept erfolgen, das gewisse Parallelen aufweist: die individuelle Stimmabgabe oder das unmittelbare Vorgehen einzelner Personen innerhalb eines Entscheidungsprozesses. Ein Beispiel hierfür ist das Prinzip der persönlichen Stimmabgabe in der österreichischen Demokratie, wie es in der Bundesverfassung und anderen relevanten Regelungen festgelegt ist. Hier spielt das persönliche Recht jedes Bürgers eine Rolle, etwa in Wahlprozessen, gemäß den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).

Wahlen finden in Österreich nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts statt. Dies bedeutet, dass jede Stimme eines Bürgers individuell abgegeben wird und zählt, ohne dass sie an ein Mandat oder eine Anweisung gebunden ist. Diese persönliche Stimmabgabe könnte in einem weit gefassten Verständnis mit dem viritim-Prinzip des Einzelhandelns in Verbindung gebracht werden.

In Gremien wie dem Nationalrat oder im Rahmen der direkten Demokratie sind solche Prinzipien der individuellen Mitwirkung ebenfalls von Bedeutung. Der Landtag oder Gemeinderat funktioniert auf Basis individueller Stimmen seiner Mitglieder, die unabhängig ihre Entscheidungen treffen müssen.

Obwohl der Ausdruck „viritim“ als solcher seine Wurzeln nicht im österreichischen Rechtssystem hat, ist das Prinzip der individuellen und direkten Teilnahme und Einflussnahme im österreichischen Kontext anderweitig durch die erwähnten demokratischen Prozesse manifestiert.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte