Die Erlaubnis oder Entscheidung eines EU-Mitgliedstaats im Hinblick auf die Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines, mehrerer oder aller EU-Mitgliedstaaten oder eines geplanten Aufenthalts in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum.
Synonym(e)
- Kurzzeit-Visum
- Transitvisum
Oberbegriff(e)
- visum
Verwandte(r) Begriff(e)
- Visum für den Flughafentransit
- Visum für den längerfristigen Aufenthalt
Quelle
- Art. 2(2) der Verordnung (EU) Nr. 610/2013 (Visakodex-Verordnung) und Art. 2(m) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III- Verordnung)
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