Der Vizekanzler der Republik Österreich vertritt den Bundeskanzler während dessen Abwesenheit. In Koalitionsregierungen erhob die mandatsschwächere Partei zumeist Anspruch auf die Funktion des Vizekanzlers.
Zum Amt
Vizekanzler nach der Bundesverfassung
Die Vertretungsbefugnis des Vizekanzlers wird seit 10. November 1920 durch die österreichische Bundesverfassung in Art. 69 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetz Bundes-Verfassungsgesetzes B-VG geregelt:
”Der Vizekanzler ist zur Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Sind der Bundeskanzler und der Vizekanzler gleichzeitig verhindert, so wird der Bundeskanzler durch das dienstälteste, bei gleichem Dienstalter durch das an Jahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Bundesregierung vertreten.”
Der Vizekanzler ist, wie der Bundeskanzler, den anderen Bundesministern rechtlich gleichgestellt beziehungsweise einer der ihren.Dies gilt, obwohl in der Bundesverfassung, Art. 19 Abs 1 B-VG diese beiden Regierungsämter nicht eigens genannt sind: “Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen.”
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Vizekanzler_%C3%96sterreich 16.12.2014
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