Der Begriff „Volkseinkommen“ ist ein wirtschaftlicher Begriff und kein spezifisch österreichisch-rechtlicher Begriff. Im juristischen Kontext wird er in Österreich nicht im Detail gesetzlich definiert. In der Wirtschaftstheorie versteht man unter Volkseinkommen die Summe aller Einkommen, die den Inländern innerhalb einer bestimmten Periode (meist eines Jahres) zugeflossen sind. Dies umfasst Löhne, Gehälter, Unternehmensgewinne, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Zinsen und Mieten.
Obwohl das österreichische Recht den Begriff nicht spezifisch definiert, könnte man das Konzept des Volkseinkommens in Verbindung mit dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sehen, die in Österreich von der Statistik Austria berechnet wird. Diese volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erfasst die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft und gibt Aufschlüsse darüber, wie sich das Einkommen im Land verteilt.
Österreichische Rechtsvorschriften, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, beschäftigen sich in der Regel nicht direkt mit dem Volkseinkommen, sondern eher mit Steuer- und Abgabengerechtigkeit oder der sozialen Absicherung der Bürger, um die Einkommensverteilung fair zu gestalten. So regeln etwa das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Sozialversicherungsgesetz die Besteuerung und die Absicherung von Einkünften.
In der wirtschaftspolitischen Diskussion wird das Volkseinkommen oft in Zusammenhang mit der Verteilungspolitik und Maßnahmen zur Einkommensumverteilung, sozialer Gerechtigkeit oder wirtschaftlichem Wachstum in Österreich betrachtet. Hierbei spielt das Sozialleistungssystem, bestehend aus Transferleistungen, eine wichtige Rolle. Diese sollen sicherstellen, dass alle Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Wohlstand teilhaben können.
Zusammenfassend handelt es sich beim Begriff „Volkseinkommen“ um einen wirtschaftlichen Indikator, der in der politischen und wirtschaftlichen Analyse verwendet wird, um den Wohlstand und die Einkommensverteilung in Österreich zu bewerten und darüber zu diskutieren, wie soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit gewährleistet werden kann. Eine spezifische, gesetzliche Definition für den Begriff im österreichischen Recht existiert hingegen nicht.