Vollstreckungsgericht

Im österreichischen Recht ist das Vollstreckungsgericht kein spezifisch festgelegtes Organ wie in manchen anderen Rechtssystemen. Stattdessen werden Vollstreckungsverfahren, die im österreichischen Recht „Exekution“ genannt werden, von ordentlichen Gerichten durchgeführt. Die rechtlichen Grundlagen der Exekution sind primär im Exekutionsordnungsgesetz (EO) geregelt.

Ein Vollstreckungsgericht in diesem Sinne wäre ein Bezirksgericht, das für Exekutionsverfahren zuständig ist. Wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt hat, etwa ein rechtskräftiges Urteil oder einen anderen Exekutionstitel, kann er beim zuständigen Bezirksgericht einen Exekutionsantrag stellen (§ 1 EO). Dieses Gericht prüft den Antrag und leitet gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen ein, um die Forderung des Gläubigers durchzusetzen.

Die Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksgerichts ergibt sich aus dem Sitz des Schuldners beziehungsweise dem Ort, an dem eine Vollstreckungshandlung vorgenommen werden soll (§ 18 EO). Typische Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung von beweglichem Vermögen (§ 249 EO), die Forderungspfändung (§ 292 EO) sowie die gerichtliche Versteigerung von Immobilien (§ 144 EO).

Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder einem Richter geleitet, je nach Komplexität des Falls. Sie sind für die Durchführung der erforderlichen Zwangsmaßnahmen verantwortlich. Die Anordnung und Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Gesetze und unter Wahrung der rechtlichen und sozialen Interessen aller Beteiligten (§ 3 EO).

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Exekutionsrichter spezifische Entscheidungen trifft, wenn es um Streitfragen während des Exekutionsverfahrens geht, beispielsweise bei Anträgen auf Einstellung der Exekution oder bei Bestätigung von Berichtigungen oder Widersprüchen im Rahmen des Verfahrens (§ 39 EO).

Zusammenfassend ist das sogenannte Vollstreckungsgericht im österreichischen Kontext kein eigenständiges Organ, sondern die Funktion der Durchführung von Exekutionsverfahren obliegt den Bezirksgerichten gemäß den Vorgaben der österreichischen Exekutionsordnung.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte