Eine wichtige Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz besteht in der Vorbereitung von Akten der Gesetzgebung. Zu dieser Zuständigkeit gehören vor allem das Zivil- und das Strafrecht. Das Zivilrecht umfasst etwa das Familien- und Erbrecht, das Vertragsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht sowie Vorschriften über die Abwicklung von Zivilprozessen, Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Das Bundesministerium für Justiz erarbeitet auch Vorschläge zur Gesetzgebung im Straf- und Strafprozessrecht, im Strafvollzug sowie teilweise im Medienrecht.
Justizgesetze berühren viele persönliche und private Lebensbereiche. Es entspricht bewährter Tradition, die Justizgesetzgebung möglichst aus der Tagespolitik herauszuhalten und unabhängig von der politischen Konstellation so weit wie möglich ein Einvernehmen zwischen allen im Parlament vertretenen Parteien herzustellen. Der breite Konsens über die Regelungen dieser persönlichen Lebensbereiche sichert eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Quellen
http://justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a9190296628a.de.html 23.09.2014