Vorgesellschaft

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Vorgesellschaft“ auf die Phase der Gründung einer Gesellschaft, die vom Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch reicht. Dieser Begriff wird insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verwendet.

Während dieser Gründungsphase handelt es sich rechtlich um eine Gesellschaft eigener Art, die jedoch noch nicht die volle Rechtsfähigkeit einer eingetragenen Gesellschaft besitzt. Die Vorgesellschaft kann im eigenen Namen Verträge abschließen und rechtlich tätig werden. Dabei haftet die Gesellschaft selbst für ihre Verbindlichkeiten mit dem eingebrachten Kapital, es sei denn, sie handelt als Vertreter einer in Gründung befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH in Gründung; GmbH i. Gr.). In diesem Fall kann es zu einer persönlichen Haftung der Handelnden kommen, sollten die Gründungsformalitäten nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden.

Gemäß § 2 GmbHG sind in dieser Phase die Gründer bereits zur Leistung ihrer Einlagen verpflichtet, und es ist möglich, dass die Vorgesellschaft bereits gewisse Geschäfte tätigt, die für den dauerhaften Betrieb der Gesellschaft unerlässlich sind. Dennoch ist zu beachten, dass bis zur Eintragung ins Firmenbuch die Gesellschaft nicht voll handlungsfähig ist. Mit diesem Eintrag erlangt die Gesellschaft ihre volle Rechtspersönlichkeit, und die Haftung der Gründer reduziert sich im Allgemeinen auf das Gesellschaftsvermögen.

Die rechtliche Grundlage für die Vorgesellschaft in Österreich bildet das GmbH-Gesetz (GmbHG), welches die Modalitäten der Gründung und die notwendigen Voraussetzungen vorschreibt. Besonders relevant ist dabei der § 4 GmbHG, der die Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch regelt, sodass erst ab diesem Zeitpunkt die Gesellschaft als juristische Person anerkannt wird.

Zusammenfassend ist die Vorgesellschaft ein wichtiges Konzept im österreichischen Gesellschaftsrecht, das den Übergang von der Gründung bis zur Rechtswirksamkeit der Gesellschaft durch Eintragung im Firmenbuch beschreibt. Diese Phase ist entscheidend für die rechtliche und wirtschaftliche Vorbereitung der Gesellschaft auf ihren zukünftigen Geschäftsbetrieb.

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