Im österreichischen Kontext gibt es den spezifischen Begriff „Vorhaltekosten“ nicht in der gleichen Weise, wie er möglicherweise im deutschen Recht verwendet wird. Dennoch gibt es im österreichischen Recht ähnliche Konzepte, die auf die wirtschaftliche Belastung durch die Bereitstellung oder Vorhaltung von Ressourcen oder Dienstleistungen abzielen.
Im österreichischen Verwaltungsrecht und öffentlichen Beschaffungswesen könnten Vorhaltekosten als jene Kosten interpretiert werden, die durch die Vorhaltung von Einrichtungen, Dienstleistungen oder Personal entstehen, um deren rasche Verfügbarkeit zu gewährleisten. Diese Kosten spielen eine Rolle, wenn es um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit öffentlicher Ausgaben geht, insbesondere bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten oder bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen.
Nach den allgemeinen Grundsätzen des österreichischen Vertragsrechts, das im Allgemeinen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert ist, könnten Vorhaltekosten als Teil der Vertragskosten angesehen werden, die ein Auftragnehmer bei der Kalkulation seiner Angebote berücksichtigen muss. Dies ist insbesondere relevant, wenn ein Vertrag genaue Vorgaben zur Leistungserbringung enthält, die einen dauerhaften oder hohen Ressourceneinsatz erfordern.
Speziell im Bereich des Bauvertragsrechts könnte man sich auf das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) beziehen, das Regelungen zur Vorhaltung der Arbeitskraft beinhaltet, obwohl es nicht explizit den Begriff „Vorhaltekosten“ verwendet. Hier sind Ansprüche auf Urlaubs- und Abfertigungsleistungen für Bauarbeiter geregelt, die indirekt Kosten für die Vorhaltung von Personal darstellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass während der Begriff „Vorhaltekosten“ im österreichischen Recht nicht spezifisch definiert ist, die Konzepte, die mit dem Begriff verbunden sind – insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Bewertung und Verrechnung von vorbereitenden oder fortlaufenden Kosten für Dienstleistungen und Ressourcen – implizit in verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Vertragskonstruktionen vorhanden sind. Im Rahmen von Vertragsvorbereitungen und -verhandlungen sollten solche Kosten bedacht und vertraglich berücksichtigt werden, um wirtschaftliche Effizienz zu gewährleisten.