Unter Vormundschaft versteht man
a die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine ”Mündigkeit|unmündige” Person das so genannte Mündel, veraltet auch Vogtkind, der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen Wirtschaft Vermögen
b im Mittelalter den Kirchenvorstand die Vormünder als weltliche Hilfe der Pfarrer.
Für Minderjährige wird der Begriff Obsorge verwendet, die üblicherweise die Eltern innehaben, aber auch an andere übertragen werden kann, etwa an Pflegeeltern. Der Obsorgeberechtigte ist der Erziehungsberechtigte, der Vormund für Minderjährige.
Für Erwachsene, die ihre Geschäfte nicht ohne Nachteil für sich selbst besorgen können, gibt es seit 1984 die Sachwalterschaft Kuratel. Der Sachwalter Kurator wacht dann über jene Teile, für die er eingesetzt wurde. In älteren Gesetzen ist noch die Bezeichnung Vormundschaft enthalten.