Vorsatz

Vorsätzlich handelt, wer wissentlich und willentlich einen Schaden zufügt.

  • Dolus directus (auch Schädigungserfolg ist beabsichtigt
  • Dolus Eventualis den Eintritt des Erfolgs für möglich halten und billigen

Bedingter Vorsatz

Ein bedingter Vorsatz liegt vor, wenn es jemandem zwar nicht direkt auf den Eintritt des Schadens ankommt, er diesen jedoch für wahrscheinlich hält und sich damit abfindet.

§ 5 StGB Vorsatz

1 Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

2 Der Täter handelt absichtlich, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

3 Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiß hält.

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