Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Wahl“ im Wesentlichen den Vorgang, bei dem Personen oder Gremien in ein öffentliches Amt oder eine Institution gewählt werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Wahlen, darunter die Nationalratswahlen, Landtagswahlen, Gemeinderatswahlen sowie Präsidentschaftswahlen. Die rechtlichen Grundlagen für Wahlen sind in verschiedenen Gesetzen verankert, wobei die Bundesverfassung der wichtigste Ausgangspunkt darstellt.
Die Nationalratswahlen sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt. Laut Artikel 26 B-VG erfolgt die Wahl des Nationalrats nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts. Diese Prinzipien gewährleisten eine demokratische Legitimation der gewählten Vertreter und sichern eine faire und gleiche Teilnahme aller wahlberechtigten Bürger.
Das Wahlrecht in Österreich ist allgemein, das heißt, alle Staatsbürger, die das erforderliche Mindestalter erreicht haben, sind wahlberechtigt. Es ist gleich, was bedeutet, dass jede Stimme denselben Wert hat, und unmittelbar, was bedeutet, dass die Wähler selbst die Abgeordneten ohne zwischengeschaltete Wahlmänner wählen. Die Geheimhaltung der Wahl sichert, dass die Stimmabgabe anonym erfolgt, um Beeinflussung und Druck zu vermeiden. Schließlich ist das Wahlrecht persönlich, was bedeutet, dass jeder seine Stimme selbst abgeben muss.
Für die Durchführung der Wahlen sind die entsprechenden Wahlgesetze relevant, wie das Nationalrats-Wahlordnungsgesetz (NRWO) für die Nationalratswahlen. Diese spezifischen Gesetze regeln Details wie die Einteilung der Wahlkreise, die Errichtung der Wahlbehörden, die Erstellung der Wählerverzeichnisse und den Ablauf der Wahlhandlung.
Landesverfassungen und spezifische Landesgesetze regeln die Landtagswahlen, wobei die Prinzipien oft analog zu denjenigen auf Bundesebene sind. In Gemeinden finden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt, die durch die Gemeindeordnungen und Wahlordnungen der Länder geregelt sind.
Eine Besonderheit in Österreich ist das Ausgabenverbot und die Vorschriften zur Wahlwerbung, die sicherstellen sollen, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt und keine unzulässige Beeinflussung durch finanzielle Übermacht erfolgt.
Abschließend ist zu erwähnen, dass der Verfassungsgerichtshof in Österreich eine zentrale Rolle im Bereich des Wahlrechts spielt, da er für die Überprüfung von Wahlakten und die Behandlung von eventuellen Anfechtungen und Beschwerden im Zusammenhang mit Wahlen zuständig ist.