Ein Wahlsprengel ist die kleinste Verwaltungseinheit, die das Wahlrecht vorsieht, und entspricht einem Wahlbezirk in anderen Staaten.
In größeren Gemeinden soll die Unterteilung der Wahlkreise in Wahlsprengel den Wahlvorgang erleichtern. Dabei richtet sich die Größe des Wahlsprengels an der erwarteten Anzahl an Wählern pro Stunde. In Gemeinde Gemeinden mit weit auseinanderliegenden Ortsteilen soll die Unterteilung in Wahlsprengel den Weg des Wählers zum Wahllokal verkürzen.
Siehe auch
Wählerevidenz
Weblinks
- http://www.bmi.gv.at/wahlen/europawahl_wo_39_73.asp Europawahlordnung siehe §40 Wahlsprengel herausgegeben vom Bundesministerium für Inneres
- http://www.bmi.gv.at/wahlen/nrwo_IV_1abschnitt.aspp53 Nationalrats-Wahlordnung 1992 siehe §53 Wahlsprengel herausgegeben vom Bundesministerium für Inneres
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlsprengel 10.12.2014
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