Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts Umweltrecht, das die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat.
Die Gesetzgebungskompetenz liegt alleine auf der Bundesebene. Wichtigste Rechtsquelle ist das Wasserrechtsgesetz Wasserrechtsgesetz 1959§§ Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959 Österreich – Gesetzestext in der aktuellen Fassung, in die auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU Eingang gefunden hat siehe oben.
Weitere Rechtsquellen sind: Hydrographiegesetz 1979, Wasserbautenförderungsgesetz 1985, Wildbach- und Lawinenverbauungsgesetz, Altlastensanierungsgesetz.
Berührungspunkte gibt es mit zahllosen anderen Rechtsmaterien, wie Straßenrecht, Baurecht, Gewerberecht, Bergrecht, Forstrecht, Eisenbahnrecht, Schifffahrtsrecht, Elektrizitätsrecht, Abfallrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Lebensmittelrecht Trinkwasserverordnung. Diese zählen aber nicht zum Wasserrecht im engeren Sinn.
Wasser benutzungs rechte werden gewöhnlich im Wasserbuch eingetragen.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserrecht#.C3.96sterreich 10.12.2014
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