Wird ein Arbeitnehmer gekündigt so hat er die Möglichkeit diese Kündigung innerhalb eines Kündigungsschutzprozesses vom zuständigen Arbeitsgericht untersuchen zu lassen. Das Arbeitsgericht stellt dann fest, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam oder nicht. Bis zu dieser Feststellung ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses ungeklärt, und es stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Beschäftigung.
Grundsätzlich befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Schwebe. Erst durch das rechtskräftige Endurteil wird dieser Schwebezustand zu einem der beiden möglichen Endzustände Arbeitsverhältnis war gekündigt/Arbeitsverhältnis bestand fort.
Der Gesetzgeber hat das Problem grundsätzlich erkannt und unter engen Voraussetzungen einen Weiterbeschäftigungsanspruch anerkannt, der dem Arbeitnehmer für den Zeitraum vom Auslaufen der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gibt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/weiterbeschaeftigungsanspruch.php 31.10.2014