Für eine einvernehmliche Scheidung müssen sich beide Parteien einig sein. Wenn das nicht so ist, gilt die Scheidung direkt als gescheitert. Trotzdem fallen eine Menge Gerichtsgebühren an. Deshalb ist es nur sinnvoll einen Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung zu stellen, wenn Sie beide sich wirklich einig sind. Es reicht nicht zu denken, man wäre sich einig. Am besten haben Sie einen Konsens der Scheidungsfolgen. Der Konsens wird dem Gericht im besten Fall schon vor dem Gerichtsbeginn übergeben. So kann man sichergehen, dass keine Uneinigkeiten auftreten, die die Scheidung stören.
Beide Seiten müssen eingestehen, dass die Ehe nicht mehr heilbar ist. Um eine einvernehmliche Scheidung zu starten, muss die Ehe schon seit mindestens einem halben Jahr von beiden Seiten aus unheilbar sein. So geht man sicher, dass man nicht nur eine kleine Meinungsverschiedenheit hat und die Scheidung später bereut. In vielen Fällen leben beide sogar während der Scheidung noch zusammen. Wenn Sie gemeinsam minderjährige Kinder haben, müssen Sie eine Kinderberatung machen und die Absolvierungsbestätigung zum Gericht mitbringen.