Das Weltraumgesetz ist ein Bundesgesetz, das am 6. Dezember 2011 im Nationalrat beschlossen wurde. Am 15. Dezember passierte es den Bundesrat. Es bildet die innerstaatliche gesetzliche Grundlage für die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Weltraumverträgen. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass es durch unbewilligte österreichische Weltraumgegenstände unkontrolliert zu Schadens- und damit verbundenen Haftungsfällen kommt.
Anwendungsbereich
§ 1 Dieses Bundesgesetz ist auf Weltraumaktivitäten anzuwenden, die
auf österreichischem Staatsgebiet,
auf in Österreich registrierten Schiffen oder Flugzeugen oder
von einem Betreiber, der österreichischer Staatsbürger oder eine juristische Person mit Sitz im Inland ist,
durchgeführt werden.
2 Auf privatrechtliche Ansprüche ist dieses Bundesgesetz nur anzuwenden, wenn nach den Regeln des internationalen Privatrechts österreichisches Recht maßgebend ist.
Weblinks
- http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BNR/BNR_00471/fnameorig_238109.html 1466 der Beilagen XXIV. GP Gesetz, wie vom Nationalrat verabschiedet: ”Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumgesetz.”
- http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01466/fnameorig_232781.html Erläuterungen zur
- http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01466/fnameorig_232779.html Regierungsvorlage zum Weltraumgesetz auf der Website des Parlaments.
- http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01466/index.shtml Verlauf des Gesetzwerdungsverfahrens auf der Website des Parlaments.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumgesetz 03.12.2014
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