Das Wettbewerbsrecht im österreichischen Kontext umfasst die rechtlichen Regelungen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen regeln und schützen. Wesentliche Bestandteile des Wettbewerbsrechts sind das Kartellrecht, das Lauterkeitsrecht und das Missbrauchsaufsichtsrecht.
1. **Kartellrecht**: Dieses wird im Wesentlichen durch das Kartellgesetz 2005 (KartG) geregelt. Es zielt darauf ab, Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern, insbesondere durch die Kontrolle von Kartellen, missbräuchlichem Verhalten marktbeherrschender Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen. § 1 KartG verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb einschränken oder verzerren.
2. **Lauterkeitsrecht**: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das zentrale Regelwerk für das Lauterkeitsrecht. Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren Geschäftspraktiken. Insbesondere § 1 UWG verbietet unlautere Geschäftspraktiken, die geeignet sind, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
3. **Missbrauchsaufsichtsrecht**: Dieses bezieht sich auf die Kontrolle missbräuchlicher Praktiken marktbeherrschender Unternehmen. §§ 4 und 5 KartG sind zentrale Bestimmungen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten, etwa durch das Erzwingen unangemessener Einkaufs- oder Verkaufspreise oder durch die Einschränkung der Produktion, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Nachteil der Verbraucher.
Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in Österreich erfolgt durch Behörden wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die Kartellgerichte. Die BWB hat unter anderem die Aufgabe, Wettbewerbsbeschränkungen zu ermitteln und gegebenenfalls Abstellungsverfügungen zu beantragen. Darüber hinaus gibt es Regelungen betreffend private Rechtsdurchsetzung, die es betroffenen Unternehmen ermöglichen, vor den ordentlichen Gerichten auf Unterlassung oder Schadenersatz zu klagen.
Insgesamt zielt das österreichische Wettbewerbsrecht darauf ab, einen gesunden und fairen Wettbewerb zu gewährleisten, der Innovation fördert und den Konsumenten Vorteile bringt.