Marken sind eingetragene Rechte. Sie werden vom Österreichischen Patentamt registriert und veröffentlicht. Das Österreichische Patentamt prüft die Schutzfähigkeit.
Nicht geprüft wird, ob ältere Marken- und Kennzeichenrechte verletzt werden. Um Inhabern älterer Rechte auf einfache Art und Weise zu ermöglichen, jüngere Kennzeichenrechte löschen zu lassen, wurde das Widerspruchsverfahren eingeführt.
Binnen 3 Monaten ab Veröffentlichung einer eingetragenen Marke haben Dritte die Möglichkeit, einen Widerspruch zu erheben. In einem Eilverfahren prüft das Österreichische Patentamt dann, ob die jüngere Marke ältere Kennzeichenrechte verletzt. Der Widerspruch kann unter anderem auf die folgenden prioritätsälteren Rechte gestützt werden:
- registrierte oder angemeldete Marke
- notorisch bekannte Marke
- Ursprungsbezeichnungen
Anspruchsberechtigt ist der Inhaber der älteren Marke. Der Vorteil des Widerspruchsverfahrens ist, dass jede Partei die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen hat. Das Widerspruchsverfahren birgt daher kaum ein Kostenrisiko.
Quellen
- Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, www.schwarz-schoenherr.com