Anders als in Deutschland ist in Österreich kein sogenanntes Trennungsjahr vorgeschrieben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es allerdings die Voraussetzung, dass die Ehe schon seit 6 Monaten unheilbar zerrüttet ist.
Für eine Zerrüttung wird nicht vorausgesetzt, dass Sie nicht mehr zusammenwohnen. Es ist nur wichtig, dass Sie in diesen 6 Monaten unabhängig voneinander gelebt haben. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr wie ein normales Paar zusammenleben, indem Sie zum Beispiel getrennt essen und in getrennten Betten schlafen.
[mkb-info]Übrigens ist es nicht erlaubt, ohne das Einverständnis des Partners während der Ehe auszuziehen. Dafür brauchen Sie am besten ein schriftliches Einvernehmen von Ihrem Partner. Nur so ist es Ihnen erlaubt, aus der gemeinsamen Ehewohnung auszuziehen. Wenn Sie das missachten, droht ihnen schwere Eheverfehlung, was besonders bei nachehelichen Rechtsfolgen, wie einer Unterhaltspflicht unangenehme Folgen haben kann..[/mkb-info]
Wenn Sie sich schon vor diesem halben „Trennungsjahr“ scheiden lassen wollen, müssen Sie eine streitige Scheidung durchführen. Bei streitigen Scheidungen wird die Scheidung im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt. Es gibt drei mögliche Scheidungsvarianten:
- Streitige Scheidung aus Verschulden
- Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
- Streitige Scheidung aus anderen Gründen
Meistens verläuft eine einvernehmliche Scheidung deutlich schneller, als eine strittige Scheidung. Das liegt daran, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung alle strittigen Punkte zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt und zur Obsorge von gemeinsamen Kindern bereits vor der eigentlichen Scheidung geklärt sein müssen. All diese Themen werden bei einer strittigen Scheidung erst vor Gericht geklärt, was deutlich länger dauert und höhere Kosten verursacht.
Aus diesem Grund ist die einvernehmliche Scheidung nach dem halben „Trennungsjahr“ in fast allen Fällen die schnellste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.