Die Aufgaben, mit denen die Wiener Jugendgerichtshilfe von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft betraut werden kann, sind im § 48 Jugendgerichtsgesetz normiert.
Gemäß § 49 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz ist die Wiener Jugendgerichtshilfe mit der Betreuung von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt beauftragt.
Die Aufgaben lassen sich im Wesentlichen in vier Aufgabenbereiche zusammenfassen: Verfassen von Jugenderhebungen für das Strafverfahren, Erstellen von Haftentscheidungshilfen, Betreuung der Jugendlichen und Jungen Erwachsenen im Jugenddepartement der Justizanstalt Wien-Josefstadt und Vermittlung gemeinnütziger Leistungen.
Quellen
- https://www.justiz.gv.at/ja_wiener-jugendgerichtshilfe/wiener-jugendgerichtshilfe/aufgaben~2c94848542ec49810144727a10985b1f.de.html, zuletzt abgerufen am 09.04.2020