Wilderei

Wilderei bezeichnet den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht oder Fischereirecht.

Wilderei wird nach folgenden Gesetzen als Straftatbestand behandelt:

  • § 137 StGB – Eingriff in fremdes Jagd- und Fischrecht
  • § 138 StGB – Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht
  • § 140 StGB – Gewaltanwendung eines Wilderers
  • § 141 StGB – Entwendung

Die Aufklärungsrate der angezeigten Wildereifälle liegt in Österreich etwa bei 35 Prozent.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Wilderei 08.11.2014

  1. BMJ-Pr7000/0053-Pr 1/2007, Anfrage zu „Gerichtsverfahren nach §§ 137 – 141 StGB: Wilderei in Österreich (2006)“ beim österreichischen Bundesministerium für Justiz (PDF; 45 kB)
  2. Aufklärungsrate der Jagdwilderei in Österreich bei st-hubertus.at

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

schwarz-schoenherr-rechtsanwaelte
markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter