Im österreichischen Recht ist der Begriff des „wirtschaftlichen Eigentums“ nicht explizit in den Gesetzestexten definiert, wie es beispielsweise im deutschen Recht der Fall ist. Die Konzepte, die dem wirtschaftlichen Eigentum nahekommen, werden jedoch durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung abgedeckt, insbesondere im Zusammenhang mit Steuerrecht und entsprechender Übertragung von Vermögenswerten.
Im österreichischen Steuerrecht wird das wirtschaftliche Eigentum häufig im Kontext von Zurechnungsfragen behandelt. Das bedeutet, dass bei der Frage, wem Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind, nicht unbedingt die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse entscheidend sind, sondern vielmehr das wirtschaftliche Eigentum. Dies beruht auf dem sogenannten „Substanz-Gewinn-Zurechnungsprinzip“, wonach nicht nur der formale zivilrechtliche Eigentümer, sondern derjenige, der wirtschaftlich über das Vermögen verfügen kann und das Risiko der wirtschaftlichen Nutzung trägt, als Eigentümer angesehen werden kann.
Im Ertragsteuerrecht ist etwa entscheidend, wer die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken trägt. Diese Betrachtungsweise stellt sicher, dass Vermögensübertragungen oder Nutzungsüberlassungen nicht allein aus bilanztechnischen oder steuerlichen Gründen vorgenommen werden, sondern wirtschaftlich tatsächlich gerechtfertigt sind. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Leasing von Wirtschaftsgütern, bei dem trotz zivilrechtlichen Eigentums des Leasinggebers das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zugerechnet werden kann, wenn Letzterer die wesentlichen Risiken und Chancen trägt.
Auch im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spielt die Frage, wer als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, eine Rolle. Dies beeinflusst, wer beispielsweise für Zollverbindlichkeiten einstehen muss. Im internationalen Kontext kann die Behandlung wirtschaftlichen Eigentums auch im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen relevant sein, um eine faire Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Österreich das wirtschaftliche Eigentum weniger ein feststehender juristischer Begriff ist als vielmehr ein Prinzip, das in verschiedenen Rechtsbereichen angewendet wird, um den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.