Wirtschaftsrecht im österreichischen Kontext bezieht sich auf jene rechtlichen Normen, die die Beziehungen zwischen den Akteuren der Wirtschaft regeln. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die alle darauf abzielen, wirtschaftliche Tätigkeiten zu strukturieren, zu regulieren und zu ordnen.
Ein zentraler Bestandteil des österreichischen Wirtschaftsrechts ist das Unternehmensrecht, das im Unternehmensgesetzbuch (UGB) festgelegt ist. Das UGB regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmern, die Gründung, Führung und Auflösung von Unternehmen sowie spezifische Vorschriften für unterschiedliche Unternehmensformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Neben dem Unternehmensrecht spielt das Handelsrecht, als Teil des Wirtschaftsrechts, eine bedeutende Rolle. Es beinhaltet Bestimmungen über Handelsgeschäfte, Handelsvertreter und die Handelsvollmacht. Auch das Wettbewerbsrecht, geregelt im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), gehört dazu und schützt den fairen Wettbewerb und verhindert unlautere Geschäftspraktiken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Arbeitsrecht, das die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Es umfasst Bereiche wie den Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeitregelungen und Kündigungsschutz.
Das Insolvenzrecht, das im Insolvenzordnungsgesetz verankert ist, regelt die Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und zielt darauf ab, Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
Nicht zu vergessen sind die Bestimmungen des Kartellrechts, das durch das Kartellgesetz 2005 reglementiert wird und den Wettbewerb auf dem Markt schützen soll, indem es Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Praktiken reguliert.
Das Kapitalmarktrecht, welches den Verkehr mit Wertpapieren und deren Emission, den Schutz der Kapitalanleger sowie die Organisation von Börsen betrifft, stellt ebenfalls einen wesentlichen Bereich des Wirtschaftsrechts dar.
Innerhalb des öffentlichen Wirtschaftsrechts finden sich Regelungen über die wirtschaftsbezogene Tätigkeit des Staates, wie etwa Genehmigungen und Bewilligungen für Unternehmen in bestimmten Geschäftsfeldern.
Zusammengefasst umfasst das österreichische Wirtschaftsrecht verschiedene interdisziplinäre Rechtsgebiete, die alle darauf abzielen, das wirtschaftliche Geschehen zu ordnen und zu regulieren, um rechtssichere Rahmenbedingungen für Unternehmen und Marktteilnehmer zu unterstützen.