Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Wirtschaftsrisiko“ auf die Unsicherheiten und potenziellen Gefahren, die bei wirtschaftlichen Aktivitäten und Entscheidungen eines Unternehmens oder Individuums auftreten können. Es ist insbesondere im Bereich des Zivil- und Handelsrechts relevant, wo es um vertragliche Beziehungen und Unternehmensführung geht.
Wirtschaftsrisiko umfasst verschiedene Facetten, darunter Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und betriebliche Risiken. Zum Beispiel betrifft das Marktrisiko die Schwankungen auf den Gütermärkten, welche die Erträge eines Unternehmens beeinflussen können. Im österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) wird eine ordnungsgemäße Buchführung vorausgesetzt, die es Unternehmen ermöglichen soll, Risiken zu erkennen und zu managen. Das UGB fordert unter anderem im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung (§ 201–203 UGB), dass Unternehmen ihre Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Verpflichtungen so darstellen, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage entsprechen.
Ein weiterer Bereich, in dem das Wirtschaftsrisiko Berücksichtigung findet, ist das Insolvenzrecht. In der Insolvenzordnung (IO) wird geregelt, wie mit den Risiken von Zahlungsunfähigkeit umzugehen ist. Das Risiko, dass ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, ist ein zentrales Thema bei der Bewertung der Fortführung eines Unternehmens.
Das Arbeitsrecht enthält ebenfalls Aspekte des Wirtschaftsrisikos. Zum Beispiel betrifft das Betriebsübergangsrecht (im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes, ArbVG) das Risiko der Übernahme von Arbeitsverhältnissen bei der Übertragung eines Unternehmens. Die Beurteilung und Verteilung des Wirtschaftsrisikos kann auch Auswirkungen auf die Frage haben, ob eine Kündigung im Falle betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt ist.
Im Allgemeinen gehört es zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht, im Vorfeld geeignete Maßnahmen zur Risikoerkennung und -steuerung zu ergreifen, um negative wirtschaftliche Konsequenzen zu vermeiden oder abzumildern. Das Vorhandensein und die genaue Analyse von Risiken ist somit ein integraler Bestandteil der strategischen und operativen Unternehmensführung in Österreich. Hierbei spielt auch die Beratung durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine zentrale Rolle, um die wirtschaftlichen Risiken in Einklang mit den relevanten rechtlichen Bestimmungen zu steuern.