Als Wohnsitz ist der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur eín Hauptwohnsitz, aber mehrere Nebenwohnsitze in Österreich möglich.
Vom Hauptwohnsitz werden einige Rechte aber auch Pflichten, beispielsweise das Wahlrecht bei Bundeswahlen, aber auch Verpflichtungen, wie die Steuerpflicht, abgeleitet. Allerdings gibt es auch bei den anderen Wohnsitzen Rechte und Pflichten, wie Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen und Gemeindeabgaben. Bei den verschiedenen Wohnbauförderungen ist es notwendig, dass sich der Hauptwohnsitz in dem geförderten Objekt befindet.
Aber für die öffentlichen Organe ist die Angabe des Hauptwohnsitzes sehr wichtig und oft ein Streitpunkt. Speziell zum Zeitpunkt von Volkszählungen versuchen die Kommunen, die Bürger dazu zu bewegen, die jeweilige Gemeinde als ihren Hauptwohnsitz zu deklarieren, da die Zuteilung der verschiedenen Finanzmittel von der Anzahl der Bewohner mit Hauptwohnsitz abhängig ist. Da mit der Wahl des Hauptwohnsitzes auch die notwendige Anmeldung der Kraftfahrzeuge einhergeht und andererseits die Straßenbaumittel nach dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt werden, sind auch die Gemeinden interessiert, dass möglichst viele in dem Bezirk angemeldet sind.
Speziell die Gemeinden im Umland von größeren Städten haben dadurch finanzielle Einbußen, da viele ihre Wohnsitze nur als ”weiteren Wohnsitz” definieren.
Zuständig für die ordnungsgemäße Anmeldung ist das Meldeamt der Gemeindeverwaltung oder des Magistrats. Als Bestätigung, dass man an einem bestimmten Wohnsitz lebt, gilt die ”Bestätigung der Meldung”, die erst seit 1. März 2002 als Ersatz des früheren ”Meldezettels” ausgestellt wird.
Weblinks
- http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991365.html Wohnsitz nach dem österreichischen Meldegesetz