Wiener Vertragsrechtskonvention

Die Wiener Vertragsrechtskonvention, offiziell bekannt als das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG), ist ein internationales Abkommen, das die Regeln für Kaufverträge zwischen Unternehmen aus verschiedenen Staaten normiert. In Österreich wurde das CISG durch das Bundesgesetzblatt 1988 Teil III Nummer 96 implementiert und gilt seither als Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung.

Ziel des CISG ist es, das internationale Kaufrecht zu harmonisieren und zu vereinheitlichen, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten für die Vertragsparteien zu minimieren. Die Konvention umfasst unter anderem Regelungen zur Vertragsschließung, zu den Rechten und Pflichten von Käufern und Verkäufern sowie zu Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen.

Obwohl das CISG automatisch Anwendung findet, wenn beide Vertragsparteien ihren Sitz in Vertragsstaaten haben oder das internationale Privatrecht zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führt, können die Parteien die Anwendung des CISG vertraglich ausschließen (vgl. Artikel 6 CISG). Dies ermöglicht es den Parteien, auf nationale Regelungen zurückzugreifen, wenn diese für ihre spezifischen Bedürfnisse besser geeignet erscheinen.

In Österreich ergänzt das CISG das nationale Kaufrecht, das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Unternehmensgesetzbuch (UGB) verankert ist. Während das ABGB grundsätzliche Regelungen zum Kaufvertrag enthält (insbesondere in den §§ 1053 ff. ABGB), ist das CISG speziell auf internationale Kaufverträge zugeschnitten. Wichtige Aspekte, die im CISG behandelt werden, umfassen die Anforderungen für die Mängelrüge und die Bedingungen für die Vertragsauflösung und Schadenersatzforderungen.

Es ist hervorzuheben, dass das CISG im österreichischen Kontext insbesondere für Unternehmer von Bedeutung ist, die regelmäßig internationale Handelsbeziehungen pflegen. Für Konsumenten findet das CISG keine Anwendung, da es ausschließlich auf B2B (Business-to-Business)-Transaktionen abzielt.

In der Praxis bedeutet die Anwendbarkeit des CISG, dass Unternehmen sich intensiv mit den Regelungen vertraut machen müssen, um die Risiken und Vorteile der internationalen Handelsgeschäfte richtig abzuwägen. Österreichische Unternehmen sollten daher bei der Gestaltung internationaler Kaufverträge präzise Angaben über die wahlweise Anwendbarkeit des CISG machen, um Rechtsstreitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte