Die Wiener Vertragsrechtskonvention, offiziell bekannt als das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG), ist ein internationales Abkommen, das die Regeln für Kaufverträge zwischen Unternehmen aus verschiedenen Staaten normiert. In Österreich wurde das CISG durch das Bundesgesetzblatt 1988 Teil III Nummer 96 implementiert und gilt seither als Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung.
Ziel des CISG ist es, das internationale Kaufrecht zu harmonisieren und zu vereinheitlichen, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten für die Vertragsparteien zu minimieren. Die Konvention umfasst unter anderem Regelungen zur Vertragsschließung, zu den Rechten und Pflichten von Käufern und Verkäufern sowie zu Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen.
Obwohl das CISG automatisch Anwendung findet, wenn beide Vertragsparteien ihren Sitz in Vertragsstaaten haben oder das internationale Privatrecht zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führt, können die Parteien die Anwendung des CISG vertraglich ausschließen (vgl. Artikel 6 CISG). Dies ermöglicht es den Parteien, auf nationale Regelungen zurückzugreifen, wenn diese für ihre spezifischen Bedürfnisse besser geeignet erscheinen.
In Österreich ergänzt das CISG das nationale Kaufrecht, das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Unternehmensgesetzbuch (UGB) verankert ist. Während das ABGB grundsätzliche Regelungen zum Kaufvertrag enthält (insbesondere in den §§ 1053 ff. ABGB), ist das CISG speziell auf internationale Kaufverträge zugeschnitten. Wichtige Aspekte, die im CISG behandelt werden, umfassen die Anforderungen für die Mängelrüge und die Bedingungen für die Vertragsauflösung und Schadenersatzforderungen.
Es ist hervorzuheben, dass das CISG im österreichischen Kontext insbesondere für Unternehmer von Bedeutung ist, die regelmäßig internationale Handelsbeziehungen pflegen. Für Konsumenten findet das CISG keine Anwendung, da es ausschließlich auf B2B (Business-to-Business)-Transaktionen abzielt.
In der Praxis bedeutet die Anwendbarkeit des CISG, dass Unternehmen sich intensiv mit den Regelungen vertraut machen müssen, um die Risiken und Vorteile der internationalen Handelsgeschäfte richtig abzuwägen. Österreichische Unternehmen sollten daher bei der Gestaltung internationaler Kaufverträge präzise Angaben über die wahlweise Anwendbarkeit des CISG machen, um Rechtsstreitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.