Die Zahllast ist definiert als die positive Differenz zwischen der von einem Unternehmen für Verkäufe erhaltenen Umsatzsteuer und der vom Finanzamt erstatteten Vorsteuer. Die Zahllast ist der Betrag, den ein Unternehmen von der erhaltenen Umsatzsteuer nach Abzug der geleisteten Vorsteuer an das Finanzamt bezahlen muss.
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine selbst zu berechnende Abgabe. In der im Regelfall monatlich zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) werden der Umsatzsteuer die Vorsteuerbeträge gegenübergestellt. Überwiegt die Umsatzsteuer, ergibt sich eine Zahllast bzw. Vorauszahlung. Bei einem Vorsteuerüberhang resultiert eine Gutschrift bzw. ein Überschuss:
Umsatzsteuer (Entgelt × Steuersatz) – abziehbare Vorsteuer = Zahllast/Gutschrift
Die Darstellung der USt-Berechnung erfolgt im Zuge der Erfassung der Eingabe in FinanzOnline oder auf dem Formular U30. Ergibt sich eine Zahllast, muss diese an das Finanzamt abgeführt werden. Ein sich ergebender Vorsteuerüberhang ist zu melden und wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben.