Zessionsverbot

Ein Zessionsverbot oder auch Abtretungsverbot Ist der Ausschluss der Abtretbarkeit einer Forderung durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner.

Das Zessionsverbot ist ein Rechtsprinzip, das besagt, dass bestimmte Rechte und Pflichten nicht übertragen werden können. Im österreichischen Sachenrecht gibt es das Zessionsverbot für bestimmte Rechte an Sachen, wie beispielsweise das Eigentum an einer Sache. Das bedeutet, dass das Eigentum an einer Sache nicht ohne weiteres auf eine andere Person übertragen werden kann. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Verbot, wie beispielsweise die Möglichkeit, das Eigentum an einer Sache durch einen Kaufvertrag oder durch Erbschaft zu übertragen. Das Zessionsverbot dient in erster Linie dazu, die Rechtsklarheit und die Rechtssicherheit in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse an Sachen zu gewährleisten.

Besonderheiten gelten, wenn es um die Abtretung einer Geldforderung aus einem Rechtsgeschäft geht, das für beide Teile ein Handelsgeschäft ist. Dann ist das zwar nicht unwirksam, es entfaltet aber keine dingliche Wirkung, so daß eine dennoch erfolgte Abtretung gültig ist.

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