Im österreichischen Recht wird der Begriff „Zirkelschluss“ nicht spezifisch als eigenständiger juristischer Begriff verwendet, wie es möglicherweise in anderen Rechtsordnungen oder Kontexten der Fall sein könnte. Dennoch kann der Zirkelschluss als logischer Fehlschluss auch im rechtlichen Kontext auftreten und thematisiert werden. Ein Zirkelschluss ist ein Argument, das in sich selber kreist und dessen Prämissen und Schlussfolgerung sich gegenseitig bedingen, ohne dass ein unabhängiger Beweis oder ein außenstehendes Argument verwendet wird.
In der juristischen Praxis könnte ein Zirkelschluss problematisch sein, wenn er zu einer fehlerhaften rechtlichen Argumentation oder Beweisführung führt. Beispielsweise könnte in der juristischen Argumentation eine Schlussfolgerung vorweggenommen werden, die erst durch diese Argumentation begründet werden soll. Dies ist besonders in der Beweiswürdigung und in der rechtlichen Bewertung von Bedeutung, da hier logische Konsistenz und Nachvollziehbarkeit essenziell sind.
In Österreich können diese logischen Fehler im Rahmen von rechtlichen Verfahren thematisiert werden, indem man auf die gängigen Vorschriften in der Straf- und Zivilprozessordnung Bezug nimmt. Zum Beispiel regeln die Bestimmungen der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) den Ablauf von Beweisführungen sowie die Prüfung und Bewertung von Beweismitteln (§ 266 ZPO und § 14 StPO sind relevante Paragraphen für Beweiswürdigung).
Ein Beobachten von zirkulärem Argumentieren könnte beispielsweise im Bereich der Beweislastverteilung oder der Erbringung eines hinreichenden Beweises auftreten. In diesen Fällen ist es für die Parteien entscheidend, dass die Argumentation stringent und faktenbasiert ist, um die juristischen Anforderungen zu erfüllen.
Zusammengefasst, obwohl der Begriff „Zirkelschluss“ im österreichischen Recht nicht explizit rechtlich kodifiziert ist, ist die Vermeidung solcher logischen Fehler im Rahmen der Beweiswürdigung und der juristischen Argumentation von fundamentaler Bedeutung, um die Rechtsfindung logisch und nachvollziehbar zu gestalten.