Ein Zitat ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.
In der Regel wird ein Zitat durch eine Quellenangabe oder einen Literaturnachweis belegt, indem sein Autor und die genaue Textstelle genannt werden. Ein solcher Verweis wird in der Bibliothekswissenschaft als Zitation bezeichnet. Zitationen können auch ohne dazugehöriges Zitat auftreten.
§ 46 UrhG regelt das Zitatrecht. Bildzitate werden vom Wortlaut nicht erfasst, wurden aber von der Rechtsprechung als zulässig angesehen.
Zulässig sind die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie der öffentliche Vortrag und die Rundfunksendung:
- wenn einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes angeführt werden;
- wenn einzelne Sprachwerke oder Werke der im § 2, Z 3, bezeichneten Art nach ihrem Erscheinen in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der im § 2, Z 3, bezeichneten Art darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden. § 46 UrhG
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitierregeln#.C3.96sterreich 05.11.2014
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