Die rechtmäßige Einreise eines Ausländers in das Hoheitsgebiet eines Staates nach Prüfung und Bewilligung durch eine/n Einwanderungsbeamten/in.
Oberbegriff(e)
- legale Einreise
Verwendungshinweis(e)
- In Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens müssen nur Staatsangehörige von Ländern, die keine Unterzeichnerstaaten sind, einen Zulassungsprozess durchlaufen, wobei in Nicht-Schengen-Ländern alle Nicht-Staatsbürger zugelassen werden müssen.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von der Definition von „Zulassung“ im IOM Glossary on Migration, 2. Auflage, 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.