Die Auslegung von Versicherungsbedingungen ist oft ein Streitpunkt, insbesondere wenn ein Schadenfall eintritt. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) beschäftigte sich mit der Deutung des Begriffs „unter Erdniveau“ im Kontext der Leitungswasserversicherung.
Sachverhalt
Die Klägerin, die ein Hotel betreibt, hatte einen Wasserschaden im fünften Untergeschoss ihres Gebäudes, das in steiler Hanglage erbaut ist. Der beklagte Leitungswasserversicherer lehnte die Deckung des Schadens ab, da die gelagerten Waren in diesem Geschoss nicht mindestens 12 cm über dem Fußboden positioniert waren.
Rechtliche Beurteilung durch den OGH
Der OGH interpretierte den Zweck der 12-cm-Klausel als eine Maßnahme zur Risikominimierung in Gebäudeteilen, die eine erhöhte Schadensneigung aufweisen könnten, da Wasser dort langsamer abfließt. Der OGH legte fest, dass ein Raum „unter Erdniveau“ ist, wenn dessen Fußboden niedriger ist als das umgebende Gelände. Im vorliegenden Fall konnte das Wasser auf der dem Hang abgewandten Seite des Hotels ungehindert abfließen. Somit lag für den OGH keine Obliegenheitsverletzung seitens der Klägerin vor und der Versicherer musste leisten.
Die Auslegung von Versicherungsbedingungen
Nach ständiger Rechtsprechung sind Versicherungsbedingungen nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung auszulegen. Dies orientiert am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers und stets unter Berücksichtigung des erkennbaren Zwecks einer Bestimmung. Eine Auslegung unter Heranziehung der technischen Fachsprache ist der Judikatur des OGH grundsätzlich nicht zu entnehmen. Entscheidend ist somit das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers.
Fazit
Dieses Urteil betont die Wichtigkeit präziser Versicherungsbedingungen. Da es sich meist um vorformulierte Klauseln handelt, die eine Vielzahl an Risikoszenarien abdecken sollen, sind sie oft abstrakt formuliert. Daher ist es ratsam, bereits vor Abschluss einer Versicherung die Bedingungen genau zu studieren, um potenzielle Deckungslücken zu erkennen und zu schließen.
Für Fragen und juristische Beratung zu diesem und weiteren Themen stehen meine Kanzlei und ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Weiterführendes
Diesen Artikel sowie weitere Informationen zu meiner Kanzlei finden Sie unter https://www.heninger.law/blog/zum-begriff-unter-erdniveau-in-der-leitungswasserversicherung/