Im globalen Kontext, eine nichtansässige Person (sowohl national oder ausländisch), die in einem Staat ankommt mit der Absicht, dort länger als ein Jahr zu bleiben. Im EU-Kontext, eine Person, die ihren üblichen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats verlegt, nachdem sie zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hatte.
Synonym(e)
- Einwanderer
- Immigrant
Oberbegriff(e)
- Migrant
Verwandte(r) Begriff(e)
- Abwanderer
- Kurzfristig aufhältiger Migrant
- Zuwanderung
Quelle
- Globaler Kontext: UN Recommendations on Statistics of International Migration (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Art.2(b) und (f) der Verordnung 862/2007/EG (Migrationsstatistik- Verordnung)
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