Im globalen Kontext, die Handlung, in einem Staat anzukommen mit der Absicht, dort länger als ein Jahr zu bleiben. Im EU-Kontext, die Handlung, durch die eine Person ihren üblichen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats verlegt, nachdem sie zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hatte.
Synonym(e)
- Einwanderung
- Immigration
Oberbegriff(e)
- Migration
Unterbegriff(e)
- EU-Zuwanderungsportal
Verwandte(r) Begriff(e)
- Abwanderung
- Zuwanderer
Quelle
- Globaler Kontext: UN Recommendations on Statistics of International Migration (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Art.2(b) und (f) der Verordnung (EG) Nr. (862/2007/ EG (Migrationsstatistik-Verordnung)
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